Vorfahrtregelung im Habichtstal
Da in letzter Zeit öfter die Frage aufkam wie die Vorfahrtregelung an den Kreuzungen der Straße „Habichtstal“ aussieht habe ich mich mal an Polizei und Stadt gewandt.
- Kreuzungen Habichtstal – Am Falkenberg und Habichtstal – Milanhöhe: Trotz des auf Fahrbahnniveau verlaufenden Bordsteins ist dieser straßenverkehrsrechtlich als „abgesenkter Bordstein“ im Sinne des § 10 Satz 1 StVO anzusehen, so dass die anschließenden, o.g. Straßen nachrangig gegenüber dem „Habichtstal“ sind.“ (KEIN rechts vor links)
- Hingegen an der Kreuzung Habichtstal – Bussardweg ist derzeit noch rechts vor links, da aufgrund der Baustraße kein Gehweg und somit kein abgesenkter Bordstein im Kreuzungsbereich existiert.
Um das ganze zu vereinheitlichen wird in kürze an allen 3 genannten Kreuzungsbereichen das Vz205 „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt und die Straße „Habichtstal“ hat dann in diesem Bereich durchgängig Vorfahrt.