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Fällarbeiten zur Verkehrssicherung

Am heutigen Tag (05-02-2026) musste in der Gemarkung Calenberg, an der Kohlbreite in Richtung Wettesingen, eine stattliche Linde gefällt werden.

Grundsätzlich ist jeder Baumeigentümer für seine eigenen Bäume verantwortlich, so auch die Stadt Warburg. Das bedeutet, dass auch jeder Baumeigentümer der Verkehrssicherungspflicht unterliegt. Der Baumeigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefahren von seinen Bäumen ausgehen. Damit die Verkehrssicherungspflicht eingehalten wird, müssen Bäume in regelmäßigen Abständen auf Mängel untersucht werden. Die Beurteilung des Baumes und seines direkten Umfeldes im Rahmen einer regelmäßigen Baumkontrolle sagt aus, ob ein Baum als verkehrssicher eingestuft werden kann. 

Leider ergab die Inaugenscheinnahme der Linden, dass eine der beiden stark geschädigt war und bereits abstarb. Aus Gründen eben dieser Verkehrssicherungspflicht musste der Baum daher aus dem Bestand entnommen werden. Das Vorgehen wurde im Vorfeld mit den zuständigen Abteilungen von Stadt und Kreis abgestimmt.

Die Firma Raulf war vor Ort und hat mit ihrem Fällkran zunächst die Krone bis auf den Stamm zurückgeschnitten. Der verbliebene Stamm wurde anschließend auf herkömmliche Weise mit der Kettensäge gefällt.

Stamm und Äste werden nun abgefahren und geschreddert, da das Holz keinen ausreichenden Heizwert besitzt.

Eine Ersatzpflanzung für die gefällte Linde ist zeitnah vorgesehen – sowohl an derselben Stelle als auch an weiteren Standorten im Ort.

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