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Der Ortsvorsteher ist ein Vertreter eines nicht selbständigen Ortes gegenüber der zuständigen Stadt.

Soweit Ortsvorsteher gewählt werden, hat der Gemeinderat bei diesen Wahlen die Stimmenverhältnisse der Parteien im jeweiligen Bezirk zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass die Partei, die bei der Wahl des Stadt- oder Gemeinderates in der jeweiligen Ortschaft die meisten Stimmen erhalten hat, den Kandidaten benennt, der dann auch zu wählen ist. Bei seiner Entscheidung hat der Rat nach ständiger Rechtsprechung des OVG Münster einen gewissen Ermessensspielraum (siehe u. a. Urteil OVG NRW vom 14. Juni 1994 – 15A 1389/91).

 

  • Hauptaufgaben:

    • Vertretung der Interessen der Ortschaft gegenüber dem Rat, Ausschüssen und der Verwaltung.
    • Weiterleitung von Wünschen, Anregungen und Beschwerden an Rat, Verwaltung oder Ausschüsse.
    • Politischer Repräsentant im Ort

    Mitwirkung:

    • Ortsvorsteher soll vor wichtigen Entscheidungen angehört werden (schriftlich oder mündlich)

    Weitere Aufgaben:

    • Wird vom Bürgermeister mit Verwaltungs- und repräsentativen Aufgaben betraut.
    • Arbeitet dabei im Auftrag und unter Verantwortung des Bürgermeisters
    • Für jede Ortschaft wird ein Ortsvorsteher vom Rat für die Dauer der Ratswahlperiode gewählt
    • Sie sind für diese Zeit Ehrenbeamte der Stadt Warburg
    • Ortsvorsteher muss in seinem Ort wohnen und dem Rat angehören können

 

Ortsvorsteher von Calenberg nach der kommunalen Neugliederung 1975

2024 bis heute

Ansgar Bodemann

1994 bis 2024

Heinrich-Josef Bodemann

1989 bis 1994

Hermann Flore

1975 bis 1989

Heinrich Busch

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