Ortsvorsteher
Der Ortsvorsteher ist ein Vertreter eines nicht selbständigen Ortes gegenüber der zuständigen Stadt.
Soweit Ortsvorsteher gewählt werden, hat der Gemeinderat bei diesen Wahlen die Stimmenverhältnisse der Parteien im jeweiligen Bezirk zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass die Partei, die bei der Wahl des Stadt- oder Gemeinderates in der jeweiligen Ortschaft die meisten Stimmen erhalten hat, den Kandidaten benennt, der dann auch zu wählen ist. Bei seiner Entscheidung hat der Rat nach ständiger Rechtsprechung des OVG Münster einen gewissen Ermessensspielraum (siehe u. a. Urteil OVG NRW vom 14. Juni 1994 – 15A 1389/91).
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Hauptaufgaben:
- Vertretung der Interessen der Ortschaft gegenüber dem Rat, Ausschüssen und der Verwaltung z. B. zu Themen wie:
- Straßen & Wege
- Spielplätze
- Verkehrssicherheit
- Dorfentwicklung
- etc
Er ist also die „Stimme des Dorfes“.
- Weiterleitung von Wünschen, Anregungen und Beschwerden an Rat, Verwaltung oder Ausschüsse.
- Bürger können sich an ihn wenden, wenn sie:
- Probleme melden wollen
- Fragen zur Verwaltung haben
- Unterstützung bei lokalen Anliegen brauchen
Er vermittelt dann an die richtigen Stellen.
- Politischer Repräsentant im Ort bei z. B. offiziellen Terminen, Jubiläen, Veranstaltungen, Gedenkfeiern
- Vertretung der Interessen der Ortschaft gegenüber dem Rat, Ausschüssen und der Verwaltung z. B. zu Themen wie:
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Mitwirkung:
- Ortsvorsteher soll vor wichtigen Entscheidungen angehört werden (schriftlich oder mündlich)
- Er nimmt an Sitzungen teil, gibt Stellungnahmen ab und informiert den Stadtrat über die Lage im Ortsteil.
- Er arbeitet eng mit:
- Vereinen
- Feuerwehr
- Kirchengemeinde
- Dorfgemeinschaft
zusammen und unterstützt Projekte wie Feste, Renovierungen oder Dorfaktionen, soweit es möglich ist.
Weitere Aufgaben:
- Wird vom Bürgermeister mit Verwaltungs- und repräsentativen Aufgaben betraut und arbeitet dabei im Auftrag und unter seiner Verantwortung.
- Für jede Ortschaft wird ein Ortsvorsteher vom Rat für die Dauer der Ratswahlperiode gewählt
- Sie sind für diese Zeit Ehrenbeamte der Stadt Warburg
- Ortsvorsteher muss in seinem Ort wohnen und dem Rat angehören können
Ortsvorsteher von Calenberg nach der kommunalen Neugliederung 1975
| 2024 bis heute
Ansgar Bodemann |
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| 1994 bis 2024
Heinrich-Josef Bodemann |
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| 1989 bis 1994
Hermann Flore |
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| 1975 bis 1989
Heinrich Busch |