Tauschpflicht für Rauchmelder
		
	
Die Löschgruppe Calenberg informiert:
Ein funktionierender Rauchmelder kann Leben retten. Doch viele Menschen vergessen, dass diese kleinen Lebensretter nicht ewig halten. In Deutschland gilt: Spätestens nach 10 Jahren muss ein Rauchmelder ausgetauscht werden – und das nicht ohne Grund.
Ein Rauchmelder ist kein Gerät, das man einmal an die Decke schraubt und dann für immer vergessen kann. Die Elektronik und Sensorik im Inneren eines Rauchmelders unterliegt einem natürlichen Alterungsprozess.
Im Ernstfall kann ein alter Rauchmelder zu spät oder gar nicht reagieren – mit potenziell tödlichen Folgen. Auch Fehlalarme nehmen bei älteren Geräten zu, weil die Sensorik durch Staub oder Umwelteinflüsse beeinträchtigt ist. Regelmäßiges Testen ist wichtig, doch das ersetzt den rechtzeitigen Austausch nicht.
Ein Austausch nach 10 Jahren ist also nicht nur technisch vorgegeben, sondern auch ein entscheidender Schritt für die Sicherheit in deinem Zuhause.
Warum haben Rauchmelder ein Ablaufdatum?
• Alterung der Sensorik: Die Rauchmessung wird ungenauer, es kann zu Fehlalarmen führen.
• Staub und Schmutzablagerungen: Diese beeinträchtigen die Erkennung von Brandrauch.
• Korrosion der Bauteile: Die Lebensdauer ist beschränkt.
Der Austausch ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit, da die Empfindlichkeit der Sensoren mit der Zeit nachlässt.
Auf den Gerät ist entweder das Herstellungsdatum vermerkt (dieses dann +10 Jahre rechnen) oder es steht direkt das Datum zu wann er zu ersetzen ist.
		
							
