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Baumgemeinschaftsgrabanlage in Calenberg

Die neue Baumgemeinschaftsgrabanlage auf dem Calenberger Friedhof ist vielen Bereits aufgefallen. Die Arbeiten an dieser sind nun, mit der Anpflanzung und dem setzen des Baumes, abgeschlossen.

Hier folgen nun einige allgemeine Anmerkungen des KUW zu dieser:

Die Baumgemeinschaftsgrabanlage (BaumGGA)  auf dem Calenberger Friedhof hat eine Kapazität von bis zu 24 Urnen.

Zur Anbringung der Namenkennzeichnung befinden sich auf der Grabanlage Natursteinquader, an denen Bronzegusstafel in Blattformen (Efeu, Rose oder Buche) angebracht werden können. Auch hier läuft die Beantragung und Anbringung – auf der Quaderseite mit Richtung zur Urne – über einen dafür beauftragten Steinmetzbetrieb, Steinbildhauer o. Ä..

Hinter jeder der eingelassenen Steinplatte, am Rand der Einfassung, befinden sich hintereinander zwei Urnenplätze, auch Grabstellen genannt (keine Tiefengräber). Man kann diese und mehrere Grabstellen bei einem Erwerb zu Lebzeiten und bei einer Beisetzung erwerben.

Bei einer bevorstehenden Beisetzung in einer dieser Grabstellen sollte frühzeitig überlegt werden, ob bereits ein Platz für den Ehepartner/Lebenspartner o. Ä. erforderlich sein könnte, da bei einem späteren Versterben dieser Platz beim bereits beigesetzten Angehörigen nicht gewährleistet werden kann.

Auf den eingelassenen Steinplatten bekommen die Angehörigen eine Möglichkeit Gegenstände zur Trauerbewältigung (bsp. Kerzen oder Trauergestecke) ablegen zu können. Eine dauerhafte Befestigung von Gegenständen (bsp. einem Windlicht oder ähnlichem) wird nicht gestattet. Zudem haben die Angehörigen dafür Sorge zu tragen, dass die Gegenstände zur Trauerbewältigung sich ausschließlich auf der Platte befinden, damit die Bepflanzung oder Besucher des Friedhofes nicht auf irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt werden.

Sollte man nur eine Grabstelle in Anspruch nehmen so kann später die hintere Grabstelle an eine andere Familie vergeben werden, wodurch der Platz auf der Steinplatte geteilt werden muss.

Um die Bepflanzung nicht zu beeinträchtigen, wird nach der Beisetzung einer Urne gebeten, einzig einen Kranz der Angehörigen auf der Grablage der Urne abzulegen. Weitere Trauergestecke müssen am Rand der Gemeinschaftsgrabanlage abgelegt werden. Im Idealfall sollte der Umfang der Trauergestecke möglichst gering gehalten werden. Nach etwa ein bis zwei Wochen wird die KUW einmalig die Kränze entfernen und die Anlage wieder herrichten.

Wer sich für eine solche Grab Art entscheidet, ist von der Verpflichtung der Grabpflege entbunden. Diese wird ausschließlich durch von uns gestelltes Personal ausgeführt und regelmäßig in Stand gehalten. Wir möchten daher bitten, von Eigeninitiative der Anlagenpflege abzusehen.

Das Öffnen und Verschließen der Anlage erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeiter des Baubetriebshofes. Termine außerhalb der Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung/des Baubetriebshofes sind nur unter Vorbehalt möglich.

Die Lage einer Grabstelle in der Anlage kann, sofern dies im Vorfeld mitgeteilt wird, durch die Angehörigen ausgesucht werden. Sollte eine solche Auswahl nicht getroffen oder uns mitgeteilt wurden sein, so werden wir die Lage automatisch der Reihe nach vergeben.

Bitte beachten Sie das nach Außen die Lage einer Urne nicht erkennbar sein wird; es wird keine Markierung auf der Fläche der Grabanlage geben. Nur die Angehörigen, Freunde und Bekannte der Familie sowie der Bestatter und die Friedhofsverwaltung können die Grablage nachvollziehen.

Durch die neue Grabanlage werden Urnenrasengrabstätten nicht mehr vergeben!

Die aktuell gültige Friedhofs- und Gebührensatzung kann jederzeit auf unserer Homepage eingesehen werden.

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