Rückschnitt von Straßenbegleitgrün
Seit Anfang Februar ist das KUW (unser Schützenbruder Jan Gralla) im Bereich Calenberg unterwegs und schneidet das Straßenbegleitgrün (Sammelbegriff für die Bepflanzung entlang von Straßen, Wegen und Parkplätzen).
In diesem Jahr soll es vor allem um die Bereiche „Hohlweg“ am Neu-Calenberger-Weg und Neu-Calenberger-Weg in Richtung Gutshof, sowie einzelne städtische Bereiche im Imweg gehen.
Das KUW schneidet in regelmäßigen Abständen, Bäume, Hecken und Sträucher zurück damit diese nicht verwildern und auch wieder mit neuen, jungen Trieben Ausschlagen können.
Pflege von Straßenbegleitgrün
Da Straßenbegleitgrün ständig wächst und sich verändert, muss es, damit es weiterhin bestehen bleiben kann, regelmäßig gepflegt werden. Die Pflege ist ebenfalls erforderlich, um mögliche Gefährdungen für den Straßenverkehr auszuschließen.
- Straßenschilder, Ampeln oder Kreuzungen dürfen nicht durch herausragende Äste oder wuchernde Büsche verdeckt werden. Daher werden die Gehölze regelmäßig zurückgeschnitten.
- Kranke und abgestorbene Bäume müssen entfernt werden, damit sie bei einem Windstoß nicht auf die Fahrbahn oder ein parkendes Fahrzeug stürzen.
- Der Rückschnitt hält den Baum / Strauch gesund. Hierzu zählt zum Beispiel, dass er mehr Luft und Sauerstoff erhält.
- Er kann von unten heraus wieder neu und kräftig austreiben
In der Vegetationszeit vom 1. März bis zum 30. September besteht laut Paragraf 39 Abs. 5 BNatSchG ein Pflegeverbot, es sei denn, es besteht eine konkrete Annahme dazu, dass die Verkehrssicherheit in Gefahr ist.
Aufgrund dieses Zeitfensters wird in den nächsten Wochen vorrangig geschnitten, der Abtransport erfolgt später.